Unsere betreuten Wohnangebote (gem. §§ 27/41, 19, 34, 35 SGB VIII) sind kurz- oder langfristige Lebensorte für Kinder, Jugendliche und (z. T.) Jungerwachsene.
Die Angebotsformen unterscheiden sich im Wesentlichen hinsichtlich der Zielgruppe, der Betreuungsintensität und dem Aufnahmealter.
Einzelwohnungen für Jugendliche, für die das Leben in einer Gruppe eher nicht in Frage kommt, die aber eine Wohnmöglichkeit und intensive Betreuung benötigen.
Verfügbare Einrichtungen:
Jugendwohnungen mit Interner Betreuung für jeweils 6-8 Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr, die eine geregelte Tagesstruktur und viel Betreuung benötigen, aber auch schon über eine gewisse Selbständigkeit verfügen. Die Jugendlichen bleiben in dieser Jugendwohnung, bis sie in eigenen Wohnraum ziehen können.
Verfügbare Einrichtungen:
Mutter/Vater-Kind-Einrichtungen sind teilbetreute Betreuungsangebote mit interner Betreuung für Schwangere sowie alleinerziehende Mütter oder/und Väter ab dem 18. Lebensjahr, die wenigstens für 1 Kind unter 6 Jahren zu sorgen haben und eine Schul- oder Berufsausbildung anstreben oder beenden wollen. Die Kinder werden nach einer angemessenen Eingewöhnungszeit in einer Krippe oder einem Kindergarten betreut.
Verfügbare Einrichtungen:
Für 2-4 Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr aus extrem belasteten Lebenssituationen. Die intensive Betreuung der Jugendlichen soll zur Integration und Stabilisierung ihrer Persönlichkeit führen, um einer weiteren Ausgrenzung entgegenzuwirken.
Verfügbare Einrichtungen: