Betreuung und Wohnen (ambulant)

Die Krisenwohnung, die Bezirkliche Jugendwohnung und das Regionale Wohnprojekt sind ambulant betreute Wohnangebote mit Interner Betreuung gem. §§ 27/41, 30, 31 SGB VIII. In diesen Einrichtungen können bis zu zehn Jugendliche ab 16 Jahren leben. Die Jugendlichen wohnen in 1- 4 Zimmer-Wohnungen, diese befinden sich meistens in einem Haus, der Mieter ist der Verein. Den Jugendlichen werden per Nutzungsvertrag Einzelzimmer überlassen. 
Im Vordergrund der Hilfe steht die Verselbständigung der Jugendlichen. 

Der Lebensunterhalt wird über das eigene Einkommen, BAB, BAFÖG, das SGB II, Kindergeld etc. gesichert. Die externe Betreuung wird von Dipl./BA Sozialpädagog*innen geleistet. Sie übernehmen und sichern die sozialpädagogischen Standards.

Die internen Betreuer*innen, oft ein Betreuerpaar mit Kindern, keine Sozialpädagog*innen leben im selben Haus und unterstützen die Jugendlichen in alltagspraktischen Angelegenheiten. Sie sind Ansprechpartner*innen in den Abendstunden und an den Wochenenden.
Förderkräfte helfen bei schulischen und beruflichen Aufgaben.

Unsere Angebote in diesem Bereich:

Für Jugendliche und junge Volljährige (im Alter von 16-20 Jahren, in Ausnahmefällne auch 15-jährige), bei denen eine schnelle Unterbringung, professionelle Beurteilung der augenblicklichen krisenhaften Situation und die anschließende Erarbeitung einer Betreuungsperspektive im Vordergrund stehen.

Verfügbare Einrichtungen:

Jugendlichen im Alter zwischen 15 und 21 Jahren, die in ihren Herkunftsfamilien nicht mehr leben können und die in stationären Einrichtungen mit intensiver Betreuung nicht richtig aufgehoben wären, bietet der Hamburger Kinder- und Jugendhilfe e.V. die Perspektive, in einer seiner bezirklichen Jugendwohnungen ein neues Zuhause zu finden.

In diesen Wohnungen werden die Jugendlichen von internen Betreuern – ehrenamtlichen Mitarbeitern, die in nachbarschaftlicher Nähe wohnen – bei der Bewältigung ihres Alltags unterstützt. Und bei der Erschließung weiterführender Schul-, Berufs- und Lebensperspektiven stehen ihnen erfahrene Sozialpädagoginnen und -pädagogen zur Seite. Ziel ist, die Jugendlichen zur Selbständigkeit und zur eigenverantwortlichen Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu befähigen.

Verfügbare Einrichtungen:

Für Jugendliche ab dem 15. Lebensjahr mit 5-9 Plätzen, die eine geregelte Alltagsstruktur benötigen und eine intensivere Hilfestellung durch pädagogische Fachkräfte, um den Schulbesuch oder eine Ausbildung aufzunehmen und durchzuhalten. Voraussetzung ist die Bereitschaft, trotz belastender Problemlagen aktiv an der eigenen Stabilisierung mitzuarbeiten.

Verfügbare Einrichtungen: