Die Trennungs- und Scheidungsberatung in Familiengerichtlichen Verfahren ist eine gesetzlich verankerte Aufgabe des Jugendamtes gemäß §50 SGB VIII.
Das Jugendamt hat diese Aufgabe in den Bezirken Bergedorf, Eimsbüttel, Harburg und Mitte auf den HAKIJU übertragen.
Unsere Mitarbeiter*innen unterstützen die Eltern in der Wahrnehmung ihrer elterlichen Verantwortung und der Erarbeitung eines tragfähigen Konzeptes in Sorgerechts- und Umgangsverfahren. Die Berater*innen sind Mitwirkende im familiengerichtlichen Verfahren, die betroffenen Kinder und Jugendlichen werden altersgemäß einbezogen.
Die Mitarbeiter*innen verfügen neben einer sozialpädagogischen Grundqualifikation über Kenntnisse und Qualifikationen in der systemischen Kurzzeitberatung, des Kinderschutzes sowie zu Umgang und elterlicher Sorge.
Erreichbarkeit: U3 Hoheluftbrücke und verschiedene Metrobuslinien
Ein Betreuungsangebot gemäß § 50 SGB VIII (Trennungs- und Scheidungsberatung in familiengerichtlichen Verfahren).
Brahmsallee 31
20144 Hamburg