Die Trennungs- und Scheidungsberatung in Familiengerichtlichen Verfahren ist eine gesetzlich verankerte Aufgabe des Jugendamtes gemäß §50 SGB VIII.
Das Jugendamt hat diese Aufgabe in den Bezirken Bergedorf, Eimsbüttel, Harburg und Mitte auf den HAKIJU übertragen.
Unsere Mitarbeiter*innen unterstützen die Eltern in der Wahrnehmung ihrer elterlichen Verantwortung und der Erarbeitung eines tragfähigen Konzeptes in Sorgerechts- und Umgangsverfahren. Die Berater*innen sind Mitwirkende im familiengerichtlichen Verfahren. Die betroffenen Kinder und Jugendlichen werden altersgemäß einbezogen.
Die Mitarbeiter*innen verfügen neben einer sozialpädagogischen Grundqualifikation über Kenntnisse und Qualifikationen in der systemischen Kurzzeitberatung, des Kinderschutzes sowie zu Umgang und elterlicher Sorge.
Offenes Angebot zu Trennungs- und Scheidungsfragen
In Kooperation mit der Beratungsstelle Kernkontor bietet die Trennungs- und Scheidungsberatung ein offenes Informationsangebot zu Trennungs- und Scheidungsfragen außerhalb des familiengerichtlichen Verfahrens von Eltern an. Hinweise dazu finden Sie auf unserem Flyer.
Zusätzlich wird betroffenen Eltern die Möglichkeit einer Mediation geboten, sollten sich die Anliegen anderweitig nicht klären lassen.
Weitere Informationen zu unserer Einrichtung finden Sie hier ... (pdf, 230 KB)
Ein Betreuungsangebot gemäß § 50 SGB VIII (Trennungs- und Scheidungsberatung in familiengerichtlichen Verfahren).
Weidenbaumsweg 2-4
21029 Hamburg
Herr Hellmund
040 / 35 96 31 09 -20
Frau Mießner
040 / 35 96 31 09 -21
Frau Zube
Kontaktdaten
Offene Beratung
040 / 35 96 31 09 -23
obitus@
hakiju.de