Die Jugendwohnung Rothenhauschaussee ist eine teilbetreute Jugendwohnung nach §34 SGB VIII.
Bei uns leben neun Jugendliche aus verschiedenen Ländern und Kulturkreisen mit unterschiedlichsten Hintergründen, die wir ab einem Alter von 16 Jahren aufnehmen können. Die Jugendlichen wohnen zusammen in einem Haus und haben alle ein eigenes Zimmer. Neben einem wöchentlichen Gruppenabend gibt es drei Mal die Woche ein gemeinsames Essen durch unsere Hauswirtschaftskraft.
Darüber hinaus bieten wir vielfältige Gruppenaktivitäten an, wozu beispielsweise auch eine Ferienreise gehört. Wir bieten Begleitung und Betreuung im Alltag, erwarten allerdings schon eine gewisse Selbstständigkeit der Jugendlichen.
Unser Team, bestehend aus einer Erziehungswissenschaftlerin (MA), einer Kriminologin (MA) sowie zwei Erzieher*innen, verfügt über spezifische Erfahrungen und Kompetenzen. Es wurden verschiedene systemische Fort-und Weiterbildungen absolviert und wir verfügen über eine langjährige Erfahrung in der Arbeit mit Flüchtlingen, wobei wir bei asylrechtlichen Fragen außerdem auf einen fachkundigen Rechtsanwalt zurückgreifen können.
Außerdem sind wir erfahren in der Arbeit mit delinquenten und drogenabhängigen Jugendlichen.
Die Arbeit in unserem Team reflektieren und überprüfen wir regelmäßig in einer kollegialen Beratung und Supervision.
Ein Betreuungsangebot gemäß §§ 27/41 i.V.m. § 34 SGB VIII. Eine Unterbringung nach § 42 SGB VIII ist ggf. möglich (Jugendwohnungen mit interner Betreuung).
Sascha Heiser-Thur
sascha.heiser-thur@
hakiju.de
Ute Meinicke
ute.meinicke@
hakiju.de
Edwin Suwa
edwin.suwa@
hakiju.de
Anna Stahl
anna.stahl@
hakiju.de