Im Rahmen der Betreuung von Jugendlichen und Familien gewinnt die Beratung und Hilfe bei Problemen der Überschuldung eine ständig größer werdende Bedeutung. Durch kontinuierliche Fortbildung und Qualifizierung ist es uns gelungen, als "geeignete Stelle" gem. § 305 der Insolvenzordnung anerkannt zu werden.
In Hamburg ist die Schuldnerberatung seit dem 01.07.2003 auf private Einrichtungen übertragen worden. Im Rahmen dieser Entkommunalisierung hat auch der Hamburger Kinder- und Jugendhilfe e.V. den Auftrag zur Schuldnerberatung von der Freien und Hansestadt Hamburg erhalten.
21073 Hamburg
Tel.: 040/ 41 36 08 – 0
Fax: 040/ 41 36 08 – 29
Email: schuldnerberatung@hakiju.de
Das Angebot richtet sich nicht nur an Jugendliche und deren Angehörige, sondern an alle ver- und überschuldeten Privatpersonen und Familien, die ohne fachkundige Hilfe außer Stande sind, ihre finanzielle, wirtschaftliche und soziale Situation zu bewältigen.
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Weitere Informationen zum Thema Schuldnerberatung erhalten Sie unter:
www.hamburg.de/schuldnerberatung
Schuldner- und Insolvenzberatung heißt nach § 11 Absatz 5 SGB XII im einzelnen:
- Klärung der finanziellen Probleme
- Unterstützung beim Erhalt der Wohnung und der Stromversorgung
- Hilfe bei der Erstellung einen individuellen Haushaltsplanes
- Verhandlung mit Gläubigern über Ratenzahlungen, Vergleiche, Stundungen usw.
- Beratung und Vorbereitung in Fällen, in denen Verbraucherinsolvenzverfahren eine Lösung darstellen
Informationen zur Schuldnerberatung finden Sie unter:
www.meine-schulden.de (Informationsangebot der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung)
www.lag-sb-hh.de (Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Hamburg e. V.)
