Betreuung und Wohnen (ambulant)

400 Gruppe: Betreung und Wohnen (ambulant)

Die Kriwo, Juwo, Rewo sind ambulant betreute Wohnangebote mit
Interner Betreuung gem. § 27/ 30 SGB VIII. In diesen Projekten können
bis zu zehn Jugendliche ab 16 Jahren leben. Die Jugendlichen wohnen in
1- 4 Zimmer-Wohnungen, diese befinden sich meistens in einem Haus,
der Mieter ist der Verein. Den Jugendlichen werden per Nutzungsvertrag
Einzelzimmer überlassen. Im Vordergrund der Hilfe steht die Verselbständigung der Jugendlichen.
Der Lebensunterhalt wird über das eigene Einkommen, BAB, BAFÖG,
das SGB II, Kindergeld etc. gesichert.

Die externe Betreuung wird von Dipl. Sozialpädagog/Innen geleistet.
Sie übernehmen und sichern die sozialpädagogischen Standards.
Die internen Betreuer/Innen, oft ein Betreuerpaar mit Kindern, keine Sozialpädagogen, leben im selben Haus und unterstützen die Jugendlichen in alltagspraktischen Angelegenheiten.
Sie sind Ansprechpartner in den Abendstunden und an den Wochenenden.
Förderkräfte helfen bei schulischen und beruflichen Aufgaben.


Eine Übersicht unserer Angebote in diesem Bereich finden Sie hier:

Krisenwohnungen "Jugendwohnung als Orientierungshilfe"

Krisenwohnungen "Jugendwohnung als Orientierungshilfe"
Für Jugendliche und junge Volljährige (im Alter von 16-20 Jahren, in Ausnahmefalle auch 15-jährige), bei denen eine schnelle Unterbringung, professionelle Beurteilung der augenblicklichen krisenhaften Situation und die anschließende Erarbeitung einer Betreuungsperspektive im Vordergrund stehen.


§ 30/ 41 SGB VIII. Eine Unterbringung nach §35 und §42 SGB VIII ist ggf. möglich.
Bezirkliche Jugendwohnungen

Jugendlichen im Alter zwischen 15 und 21 Jahren, die in ihren Herkunftsfamilien nicht mehr leben können und die in stationären Einrichtungen mit intensiver Betreuung nicht richtig aufgehoben wären, bietet der Hamburger Kinder- und Jugendhilfe e.V. die Perspektive, in einer seiner bezirklichen Jugendwohnungen ein neues Zuhause zu finden. In diesen Wohnungen werden die Jugendlichen von internen Betreuern – ehrenamtlichen Mitarbeitern, die in nachbarschaftlicher Nähe wohnen – bei der Bewältigung ihres Alltags unterstützt. Und bei der Erschließung weiterführender Schul-, Berufs- und Lebensperspektiven stehen ihnen erfahrene Sozialpädagoginnen und -pädagogen zur Seite. Ziel ist, die Jugendlichen zur Selbständigkeit und zur eigenverantwortlichen Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu befähigen.


§§ 27/41 i.V.m. § 30 SGB VIII
JHZ Altona:
JHZ Eimsbüttel:
Ambulante Wohngruppenbetreuung (Regionale Wohnprojekte)

Für Jugendliche ab dem 15. Lebensjahr mit 5-9 Plätzen, die eine geregelte Alltagsstruktur benötigen und eine intensivere Hilfestellung durch pädagogische Fachkräfte, um den Schulbesuch oder eine Ausbildung aufzunehmen und durchzuhalten. Voraussetzung ist die Bereitschaft, trotz belastender Problemlagen aktiv an der eigenen Stabilisierung mitzuarbeiten.


§ 27/41 i.V.m. 30 SGB VII
JHZ Eimsbüttel:
JHZ Nord: